AUSWEIS BEANTRAGEN


    Wenn du das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreterin/deines gesetzlichen Vertreters.


    Für die Ausstellung des Jugend-Presseausweises sind als Nachweis der journalistischen Tätigkeit mindestens zwei eigene Publikationen einzureichen, die nicht älter als sechs Monate sind. Für die einzelnen Mediengattungen gelten die Kriterien der Jugend-Presseausweis Ordnung (§2).


    (Weitere Informationen und Widerrufshinweise gibt es in der Datenschutzerklärung.)